Zielgruppe: Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen möchten.
Finanzierung: Die KfW bietet Darlehen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Zinsbindung: Die Zinsen sind für einen Zeitraum von 5, 10 oder 20 Jahren festgeschrieben, abhängig von den gewählten Konditionen.
Tilgung: Die Tilgung des Darlehens beginnt in der Regel nach Ablauf einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 3 Jahren.
Antragsstellung: Die Antragstellung erfolgt über eine Bank oder Sparkasse, die als Partner der KfW fungiert. Der Antrag sollte gestellt werden, bevor das Bau- oder Kaufvorhaben beginnt.
Verwendungszweck: Das Darlehen kann für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum, den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften, oder den Kauf von ungenutztem Bauland verwendet werden. Auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Energieeffizienz können gefördert werden.
Kombination mit anderen Förderprogrammen: Das KfW-Wohneigentumsprogramm kann mit anderen Förderprogrammen der KfW oder anderen Fördermitteln kombiniert werden.
Zielgruppe: Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, kommunale und soziale Einrichtungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, die energieeffiziente Neubauten errichten oder erwerben möchten.
Finanzierung: Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen bis zu einem Höchstbetrag von 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Energieeffizienzstandard: Um förderfähig zu sein, muss der Neubau einen der KfW-Effizienzhaus-Standards 40, 40 Plus oder 55 erfüllen. Diese Standards definieren die energetische Qualität des Gebäudes in Bezug auf den Jahresprimärenergiebedarf und die Wärmedämmung.
Tilgungszuschuss: Abhängig vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Der Tilgungszuschuss verringert den zurückzuzahlenden Darlehensbetrag und somit die Gesamtkosten des Darlehens.
Zinsbindung: Die Zinsen sind für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben.
Tilgung: Die Tilgung des Darlehens beginnt in der Regel nach Ablauf einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 2 Jahren.
Antragsstellung: Die Antragstellung erfolgt über eine Bank oder Sparkasse, die als Partner der KfW fungiert. Der Antrag sollte gestellt werden, bevor das Bau- oder Kaufvorhaben beginnt.
Verwendungszweck: Das Darlehen kann für den Bau oder Erwerb von Neubauten verwendet werden, die einen der geforderten KfW-Effizienzhaus-Standards erfüllen. Auch der Erwerb von ungenutztem Bauland und die Finanzierung von Planungs- und Baubegleitkosten können gefördert werden.
Kombination mit anderen Förderprogrammen: Das KfW-Programm “Energieeffizient Bauen” (153) kann mit anderen Förderprogrammen der KfW oder anderen Fördermitteln kombiniert werden, um die Finanzierungslücke zu schließen.